Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft – Ausgleichsansprüche

Die Beendigung einer Lebensgemeinschaft kann zu Ausgleichsansprüchen wegen finanzieller Zuwendungen (z.B. Darlehensraten, Mietzahlungen) eines Teils wegen Erwerb/Umbau einer im Eigentum des anderen Teils stehenden Immobilie führen (vgl. BGH, Urt. v. 08.05.2013 – XII ZR 132/12.