Selbst wenn der Vermieter, welcher in demselben Geäude bereits eine andere Wohnung bewohnt, eine vermietete Wohnung ausschließlich für berufliche Zwecke nutzen will, kann dies eine Eigenbedarfskündigung rechtfertigen, vgl. BGH, Urt. v. 26.09.2012 – VII ZR 330/11

Der Verstoß gegen eine vereinbarte Konkurrenzschutzklausel in einem gewerblichen Mietvertrag durch den Vermieter begründet einen Mangel der Mietsache, der zur Mietminderung führen kann, vgl. BGH, Urt. v. 10.10.2012 – XII ZR 117/10