Darlehenswiderruf/fehlerhafte Widerrufsbelehrung – Sparda-Bank Baden-Württemberg unterliegt vor dem LG Stuttgart, Az.: 25 O 221/14, Urt. v. 12.05.2015

MPH Legal Services gewinnt für Mandant Rechtsstreit gegen die Sparda-Bank Baden-Württemberg: In einem aktuell erlassenen Urteil unterliegt die Sparda-Bank dem Kläger, einem Baufinanzierungskunden mit einer offenen Darlehensvaluta in Höhe von ca.€ 280.000,00.-, nachdem dieser diverse Darlehensverträge auf der Grundlage fehlerhafter Widerrufsbelehrungen widerrufen hat. Die Sparda-Bank muss den Darlehenskunden, unter Verzicht auf knapp € 40.000,00.- Vorfälligkeitsentschädigung, aus den streitgegenständlichen Darlehen entlassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die streitgegenständlichen Darlehen wurden im Jahre 2008 abgeschlossen. Der Klage wurde voll statt gegeben. Die Widerrufsbelehrung enthielt zwei Fristläufe. Sie enthält den irreführenden Hinweis, wonach die Vertragserklärung des Klägers innerhalb von zwei Wochen – alternativ (und in einer Fußnote versteckt) – einen Monat ohne Angaben von Gründen in Textform widerrufen werden kann.

LG Stuttgart 25 O 221 14 Sparda Bank