Einziehung von GmbH-Geschäftsanteilen

Die Einziehung eines GmbH-Geschäftsanteils (z.B. wegen tiefgreifendem Zerwürfnis der Gesellschafter) durch Gesellschafterbeschluss begründet grds. einen Abfindungsanspruch des betroffenen Gesellschafters gegen die Gesellschaft in Höhe des Verkehrswerts/vollen wirtschaftlichen Werts des Geschäftsanteils, vgl. hierzu auch BGH, Urt. v. 24.09.2013 – II ZR 216/11.