Gesellschaftsbeteiligung (GmbH) – Schadensersatz bei Wertminderung –

Ein Schadensersatzbegehren eines Gesellschafters wegen Minderung der Gesellschaftsbeteiligung (z.B. in Gestalt des Verlusts der Gewinnausschüttung) kann nur auf Leistung an die Gesellschaft gerichtet sein. Dies gilt selbst dann, wenn die Gesellschaft durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens augelöst wird (vgl. BGH, Urt. v. 14.05.2013 – II ZR 176/10)