Indexzertifkat (hier Lehman Brothers)

Die beratende Bank ist beim Vertrieb von Indexzertifikaten auch dann, wenn keine konkreten Anhaltspunkte für eine drohende Zahlungsfähigkeit der Emittentin bestehen, verpflichtet, den Anleger darüber aufzuklären, dass er im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Emittentin/Garantiegeberin das angelegte Kapital vollständig verliert (amtlicher Leitsatz, BGH, Urt. v. 27.09.2011 – XI ZR 182/10).