Kreditgebühren waren unzulässig!

Der BGH hat entschieden: Darlehenskunden, die innerhalb der letzten 10 Jahre (d.h. seit 2004) Bearbeitungsgebühren für Verbraucherdarlehensverträge entrichten mussten, können diese zurück verlangen (BGH Az. XI ZR 348/13 und 17/14).