Pauschale Freistellung nach Kündigung

Das Landesarbeitsgericht Hessen hat entschieden, dass eine pauschale Freistellung des Arbeitnehmers nach Ausspruch der Kündigung für die Zeit bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzulässig ist (vgl. LAG Hessen, AZ. 18 Sa Ga 175/13). Zugrunde lag eine Pauschal-Klausel in einem vorformulierten Arbeitsvertrag.