Widerruf erfolgreich: Volksbank Filder eG erkennt an.

MPH Legal Services erzielt für Mandanten ein Anerkenntnisurteil gegen die Volksbank Filder eG (LG Stuttgart, Urt. v. 12.10.2015, 6 O 105/15):

Der Darlehensvetrag datierte vom 11.05.2006.

Die Darlehensnehmer werden ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung aus dem Darlehen entlassen.

Außerdem erhalten Sie eine Nutzungentschädigung in Höhe von 2,5 % über Basiszinssatz EZB auf erbrachte Zinszahlungen (i.E. über € 6.100,00.- zusätzlich).

Die Widerrufsbelehrung legte u.a. das unzutreffende Verständnis nahe, der Lauf der Widerrufsfrist beginne einen Tag nach Zugang des Darlehensantrages der Beklagten zu laufen. Auch im übrigen entsprach sie nicht vollständig der damals gültigen Musterwiderrufsbelehrung.

So enthielt sie Abweichungen im – ohnehin überflüssigen und fehlgehenden – Abschnitt über finanzierte Geschäfte (vgl. Gestaltungshinweis (9) der Widerrufsbelehrung).