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MPH Legal Services

Welt am Sonntag („WAMS“) vom 22.10.2017 empfiehlt: „Widerrufsjoker bei Darlehen (Baufinanzierungen u.ä.) ziehen/Umschuldung zu heutigen Top-Konditionen – dies ohne Vorfälligkeitsentschädigung!“

WIDERRUFSJOKER FÜR AUTOKREDITE:

So machen Sie den Dieselkauf rückgängig: www.wiwo.de/finanzen/

  • 1. Benennung der zuständigen Aufsichtsbehörde als Pflichtangabe i.S.v. § 492 Abs. 2 BGB a.F. im Rahmen der Widerrufsinformation.
  • 2. Keine Benennung der Gesamtdarlehenslaufzeit und sonstiger „Pflichtangaben“ im Darlehensvertrag.
  • 3. Gesetzlich vorgesehene Pflichtangaben wurden in den Darlehensverträgen häufig ausgelassen.

Empfehlung an Darlehensnehmer: Jetzt Verträge ab 2010 widerrufen!

Jüngere Kreditverträge/Baufinanzierungsdarlehen aus dem Zeitraum Juni 2010 bis heute können mit Hinweis auf eine fehlerhafte Widerrufsinformation mit guten Erfolgsaussichten weiter widerrufen werden. Die Chance gilt es jetzt zu nutzen. MPH Legal Services vertritt Darlehensnehmer bundesweit in Widerrufsfällen.

Ausstieg konkret u.a.:

ING DiBa -/-Sparkassen deutschlandweit

U.a. Immobilien intern/Bankrecht, Ausgabe 25/17 (S. 3 ) und Bank intern/Spezial/Bankrecht, XIX. Jahrgang, Ausgabe 43/2016.