Wertverlust/Fahrverbot/Dieselskandal: Besitzer finanzierter Dieselfahrzeuge und Benziner aufgepasst: Der Widerruf von Darlehens-/oder Leasingvertrag ist auch heute noch aussichtsreich und lukrativ. Im Rahmen der Rückabwicklung ist dabei häufig noch nicht einmal eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer geschuldet! Hintergrund dieser sehr günstigen Rechtslage sind fehlerhafte Widerrufsinformationen und angreifbare Darlehens-/Leasingverträge der Autobanken und Leasinggesellschaften. So ist der Widerruf (sog. „Widerrufsjoker“) von Autofinanzierungen (Darlehens- wie Leasingverträgen gleichermaßen), verbunden mit der vorzeitigen Fahrzeugrückgabe auch heute noch vielfach möglich (unter vielen: LG Ellwangen, Urt. v. 25.01.2018, 4 O 232/17)!
Autobanken und Leasinggesellschaften haben häufig falsch belehrt!
Hintergrund: Die Darlehens-/Leasingverträge und die darin enthaltenen Widerrufsinformationen der Autobanken und Leasinggesellschaften sind rechtlich häufig angreifbar. Dies bringt Sie als Besitzer eines finanzierten Fahrzeugs in die vorteilhafte Situation, sich elegant über den „Widerrufsjoker“ von ihrem Fahrzeug vorzeitig zu trennen, weil für Sie die Widerrufsfrist noch nicht zu laufen begonnen hat. Ob Sie Besitzer eines Benziners oder Dieselfahrzeugs sind, spielt keine Rolle. Die Anzahlung und die Tilgungsanteile der monatlichen Raten – bei Leasingverträgen die Leasingraten – gehen an Sie zurück! Dies, ohne dass Sie den Wertverlust des Fahrzeugs aus der gewöhnlichen Nutzung zu tragen hätten oder eine Vorfälligkeitsentschädigung schulden.
Eine Vielzahl von Autobanken und Leasingfirmen belehrten in ihren Darlehens- und Leasingverträgen nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht des Verbrauchers. Häufig sind Pflichtangaben falsch (oder nicht) benannt oder die Widerrufsinformation ist irreführend oder intransparent, was ihnen als Autobesitzer und Darlehens-/Leasingnehmer häufig auch heute noch den Widerruf des Darlehens- oder Leasingvertrages und die vorzeitige Rückgabe des Fahrzeugs an die finanzierende Bank/Leasinggesellschaft ermöglicht. Häufig ist dabei noch nicht einmal Wertersatz für die jahrelange, gewöhnliche Nutzung des Fahrzeugs geschuldet, letzteres zumindest nach zu folgender Rechtsauffassung bei Darlehensverträgen ab dem 13.06.2014.
Wir beraten und vertreten Sie bundesweit gegenüber Autobanken (Volkswagen Bank, Audi Bank, Skoda Bank, Opel Bank, Mercedes-Benz Bank u.a.) und Leasinggesellschaften!