Voller Erfolg für unsere Kanzlei! Unsere Mandantin ist überglücklich!
LC ASSET 2 S.a.r.l. verliert Rechtsstreit über Kreditkartenforderungen gegenüber unserer Mandantin vor dem AG Frankfurt a.M. vollumfänglich (Az. 31015 C 24/25, VU vom 21.11.2025 (rechtskräftig) )!
Die Klägerin, welche die Forderungen aus abgetretenem Recht für die Consors Finanz BNP Parisbas geltend machte, suggerierte dabei, unsere Mandantin habe eine Kreditkarte und PIN erhalten und dabei eine Anzahl von Verfügungen über insgesamt knapp € 3.000,00.- getätigt.
Realiter wurden diese Transaktionn aber nicht von der Beklagten autorisiert, auch erhielt sie weder die Kreditkarte noch die PIN, welche offensichtlich an den falschen Empfänger versendet oder auf dem Postweg vom Täter abgefangen wurden oder sonstwie die Beklagte nicht erreichten.
Zuvor hat die BNP Parisbas, von Ihrem Anspruch wohl überzeugt, den Betrag angemahnt und den „Kreditvertrag“ gekündigt und die Restforderung zur sofortigen Rückzahlung fällig gestellt.
Mit enormen schriftsätzlichen Aufwand, einhergehend mit völlig unverhältnismäßig und unangebrachten aggressivem Vortrag (schon vor dem Hintergrund des geringen Gesamtschadens) versuchte die anwaltich vertretene Zedentin (LC ASSET 2 S.a.r.l.) die Hauptforderung – wie auch Rechtsverfolgungskosten – vor dem Amtsgericht Frankfurt a.M. gerichtlich geltend zu machen.
Leider ohne Erfolg…
Im Rahmen der mündlichen Verhandlung vom 21.11.2025 gab die anwaltlich vertretene Klägerin klein bei und stellte keinen Antrag . Es erging ein Versäumnisurteil gegen die Klägerin, Einspruch wurde auch keiner eingelegt.
Die Klägerin muss nun auch die Kosten des Rechtsstreits tragen.
Wir freuen uns für unsere Mandantin über diesen Erfolg!
Fazit:
Wer Opfer nicht autorisierter Konto-/Kreditkartentransaktionen wurde, sollte sich dagegen wehren und den Einschüchterungsversuchen von Banken und anderen Finanzdienstleistern nicht einfach anwaltlich ungeprüft nachgeben.
Wir vertreten geschädigte Bankkunden bundesweit.
