Nach deutschem Recht ist eine Ordnungswidrigkeit eine Gesetzesübertretung (genau: eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung), für die das Gesetz als Ahndung eine Geldbuße vorsieht (§ 1 Abs. 1 Gesetz überOrdnungswidrigkeiten (OWiG).
Wir vetreten sie in Bußgeldangelegenheiten (z.B. bei Bußgeldverfahren, Bußgeldbescheiden, Fahrverboten, dem Entzug der Fahrerlaubnis, Geschwindigkeitesüberschreitungen und Abstandsverstößen wie auch der unbefugten Benutzung von Mobilfunkgeräten im Straßenverkehr) gegenüber der Behörde und begleiten sie, falls erforderlich, im gerichtlichen Verfahren. Dies bundesweit.