Bankrecht bundesweit:
Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M. ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und vertritt Ihre Interessen gegenüber Banken und sonstigen Finanzdienstleistungsunternehmen bundesweit.
Im Bankrecht vertreten wir Bankkunden unter anderem auf dem Gebiet des Darlehens-/Kreditgeschäfts der Banken gleichermaßen wie bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Zahlungsverkehr, dem Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten sowie bei Bürgschaftsangelegenheiten oder bei Fragen zur Gesamtschuld/Mithaftung.
Auf dem Gebiet des Kapitalmarktrechts vetreten wir sie als (geschädigten) Kapitalanleger (u.a. bei Fondsanlagen, Immobilienanlagen, Wertpapieren, Termingeschäften, strukturierten Produkten).
Sie sind Darlehensgeber oder Darlehensnehmer im Rahmen eines Privatdarlehens und liegen im Streit mit der Gegenseite? Kontaktieren Sie uns.
Tätigkeitsschwerpunkt ist u.a. der Widerruf von Baudarlehen/Verbraucherdarlehen (aus der Presse gemeinhin als „Widerrufsjoker“ bekannt) wegen fehlerhaften Widerrufsbelehrungen und Widerrufsinformationen zahlreicher Banken (Sparkassen, Volks-/Sparda- und Raiffeisenbanken und sonstiger Privatbanken gleichermaßen). Auch die falsche Benennung von Pflichtangaben durch ihre Bank – wie auch das Auslassen von Pflichtangaben in den Darlehensverträgen – kann ihnen den Weg zum erfolgreichen Darlehenswiderruf ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung ebnen.
Sie liegen im Rechtsstreit mit Ihrer Bank oder haben grundsätzliche Fragen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarkrechts? Kontaktieren sie uns!