Im Strafrecht vertreten wir ihre Interessen als Beschuldigter im Ermittlungs- und Hauptverfahren, dies schwerpunktmäßig bei Tatvorwürfen im Zusammenhang mit Vermögens- und Wirtschaftsstraftaten sowie bei Kapitalanlagedelikten, d.h. auf dem Gebiet des Kapitalmarktstrafrechts (Insidergeschäfte u.a.).
Ungeachtet hiervon stehen wir Ihnen auch als Interessenvertreter bei Bagatellstraftaten zur Verfügung.
Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., vertritt ihre Interessen als Beschuldigter einer Straftat bundesweit!