Wir vertreten Ihre finanziellen/materiellen Interessen – als Gläubiger oder Schuldner gleichermaßen – gegenüber der Gegenseite.
Wir beraten Sie als Firma/Gesellschaft oder Privatperson/Verbraucher gleichermaßen.
Dies namentlich im Rahmen Durchsetzung oder Abwehr von finanziellen Ansprüchen, wie auch im Bereich von Unterlassungsansprüchen und strafbewehrten Unterlassungserklärungen/Abmahnungen.
Wir beraten zu vertraglichen und außervertraglichen/deliktischen und schadensersatzrechtlichen Ansprüchen wie auch zu Schmerzensgeldansprüchen.
Dies namentlich, aber nicht abschließend auf dem Gebiet des:
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- Kaufrechts
- Gewährleistungrechts
- Leasingsvertragsrechts
- Bürgschaftsrechts
- Darlehensvertragsrechts
- Kreditsicherungsrechts (Bürgschaft, Schuldbeitritt, Gesamtschuld, Grundschuld u.v.m.)
- Wir betreuen Mandate auf dem Gebiet des Werkvertragsrechts, Schadensersatzrechts, Verbraucherschutzrechts und beraten zu Haftungsfragen und Ansprüchen auch unerlaubter Handlung etc.
Bei allen Verträgen melden wir für Sie Rechte und Ansprüche wegen Mängeln, Garantien und sonstigen Leistungsstörungen durch oder vertreten Sie bei der Abwehr solcher Ansprüche. Bei Verbraucherverträgen liegt das besondere Augenmerk auf der Einhaltung von Widerrufsrechten und Rückgaberechten.
Falls gewünscht, setzten wir uns mit der Gegenseite auch kurzfristige zur einvernehmlichen Streitbeilegung im Wege eines pragmatischen Vergleichs in Verbindung.
Sie haben Frage zur Gestaltung von Verträgen (Kaufverträge, Miet-/Pachtverträge, (auch private) Darlehensverträge u.a.)? Wir beraten auch hierzu.
Wir vertreten Ihre Interessen vorgerichtlich und gerichtlich bundesweit!
Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M.