Der sogenannte SCHUFA-Eintrag ist fast jedem ein Begriff, der überwiegend mit Negativeinträgen in Verbindung gebracht wird. Das ist allerdings häufig ein Vorurteil: Die meisten der als SCHUFA-Einträge gekennzeichneten Einträge sind positiv und beinhalten zum Beispiel Angaben über vertragsmäßiges Verhalten.
Dennoch kann es vorkommen, dass man durch einen negativen SCHUFA-Eintrag belastet wird. Hierunter fallen unter anderem gekündigte Kredit, wenn der Schuldner seiner Zahlungspflicht nicht nachgekommen ist, oder Informationen aus „Schuldnerverzeichnissen“.
Häufig sind Schufa-Einträge zu Unrecht eingemeldet worden!
Wir gehen vorgerichtlich und, falls geboten, gerichtlich gegen Ihren negativen Schufa-Eintrag vor. In zahlreichen Fällen konnten wir bereits die vorzeitige Löschung von Schufa-Einträgen für unsere Mandantschaft erreichen.
Löschung Schufa-Eintrag evt. auch bei titulierter Forderung! Schufa-Eintrag raus! Eintrag tituliert – Schufa löscht Eintrag dennoch:
Ein erneuter Erfolg für die Kanzlei MPH Legal Services: Zum wiederholten Male gelingt es uns, bei der Schufa für unsere Mandantschaft eine titulierte Forderung einer vorzeitigen Löschung zuzuführen.
Dies zeigt, dass auch augenscheinlich aussichtslose Fälle/Schufa-Einträge anwaltlich überprüft werden sollten.
Es steht viel auf dem Spiel. Häufig stehen Schufa-Einträge Kreditaufnahmen im Wege.
Wir werden für Sie tätig – dies bundesweit! Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
