Spielhallenöffnung an Feiertagen

Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat sich jüngst zur Zulässigkeit der Öffnung von Spielhallen an Feiertagen geäußert (vgl. BayVGH, Urt. v. 22.10.2012 – 22 B 10.2398). Geklagt hatte ein Betreiber von zwei Spielhallen in einer süddeutschen Großstadt.