Eigenbedarfskündigung

Selbst wenn der Vermieter, welcher in demselben Geäude bereits eine andere Wohnung bewohnt, eine vermietete Wohnung ausschließlich für berufliche Zwecke nutzen will, kann dies eine Eigenbedarfskündigung rechtfertigen, vgl. BGH, Urt. v. 26.09.2012 – VII ZR 330/11