Konto leergeräumt: Postbank erstattet € 69.000,00.-!

Postbankkunden aufgepasst!

Phishing-Fall: Postbank erstattet unserem Mandanten € 69.000,00.-!

Sie sind Opfer eines Phishing-Angriffs und Kundengelder wurden von Ihrem Postbankkonto abverfügt!

Gute Nachricht: In einem von uns betreuten Fall erstattete die Postbank unserem Mandanten des gesamten Schaden in Höhe von € 69.000,00.-!

Unserem Mandanten war im Zuge einer verlustig gegangenen Zahlungskarte der Postbank, einhergehender Sperrung und Neubestellung einer solchen durch strafrechtlich relevante Handlungen per 06.10.2025 ein Schaden in Höhe von € 69.000,00.- (€ 4.000,00.- (Barabhebung) und per Überweisung: € 35.000,00.-/€ 30.000,00.-) im Zuge von drei nicht autorisierten Transaktionen auf Drittkonten entstanden.

Unser Mandant erhielt im Zuge der Neubestellung weder den Brief mit der Karte noch einen Brief mit der PIN von der Postbank zugesendet. Vermutlich wurden diese Unterlagen mit sensiblen Bankdaten an den Täter versendet oder von diesem abgefangen.

§ 675 u BGB regelt, dass bei einem nicht autorisierten Zahlungsvorgang seitens des Zahlungsdienstleisters kein Anspruch auf Zahlung gegen den Kunden besteht. Vorliegend lag de lege lata keine Autorisierung seitens unseres Mandanten zur Auslösung dieser Transaktionen vor.

Die Haftung des Zahlers/Kontoinhabers ist gem. § 675 u BGB grundsätzlich, und so auch hier, ausgeschlossen.

Ohne dass eine Klage erforderlich war, erstattet die Postbank nach unserem Einschreiten alle abverfügten Beträge. Unser Mandant, für welchen diese Beträge essentiell waren, ist überglücklich.

Wir betreuen Kunden der Postbank und andere Bankkunden bundesweit in Betrugsfällen im Zusammenhang mit abverfügten Kontogeldern und Schwierigkeiten im Zahlungsverkehr mit der Postbank.

Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Rechtsanwaltskanzlei MPH Legal Services.