strafrecht

Interessenwahrnehmung für Beschuldigte im Ermittlungs- und Hauptverfahren

Im Strafrecht vertreten wir Beschuldigte im Ermittlungs- und Hauptverfahren, auch bei Vermögens- und Wirtschaftsstraftaten. Zudem Beratung bei Entziehung der Fahrerlaubnis oder Fahrverbot sowie bei Ordnungswidrigkeiten. Begleitung von Bußgeldangelegenheiten. Beratung bei Berufungs- und Revisionsverfahren.

Rechtsanwalt Dr. Martin P. Heinzelmann, LL.M.

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Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit ist vor Anordnung der Durchsuchung der Kanzleiräume als milderes Mittel ein Herausgabeverlangen nach den Vorschriften der StPO zu prüfen. Gegen den Durchsuchungsbeschluss ist die Beschwerde statthaft.