Commmerzbank haftet bei Immobilienfondsempfehlung für Anlageverluste aus der Finanzierung in Schweizer Franken (OLG F.a.M., 1 U 32/13).

Schadenseratz für Fondsverluste: Die Commerzbank haftet einer Stiftung für die Anlageverluste in einem geschlossenen Immobilienfonds, welcher Fremdmittel in Schweizer Franken aufgenommen hatte. Das Anlageziel einer Kapitalerhaltung verbietet die Kreditaufnahme in ausländischer Währung (hier Schweizer Franken).