Pflichtteilsergänzungsansprüch auf für Schenkungen vor Geburt der Abkömmlinge/Auskunftsanspruch

Der Pflichtteilsergänzungsanspruch (z.B. eines Abkömmlings) gem. § 2325 Abs. 1 BGB verlangt nicht, dass die Pflichtteilsberechtigung schon im Zeitpunkt der Schenkung bestand (BGH, Urt. v. 23.05.2012 – IV ZR 250/11).

Diesseits hat der Abkömmling einen allgemeinen Auskunftsanspruch aus § 242 BGB, soweit er ohne Verschulden über die Existenz und den Umfang eines Pflichtteilsergänzungsanspruchs nicht informiert ist und daher auf die Auskunft des Beschenkten angewiesen ist.