
Stuttgarter Kanzlei MPH Legal Services (Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann) erneut erfolgreich gegenüber der Schufa: Löschung von Schufa-Einträgen betroffener Mandanten zuletzt in über zwölf Fällen.
Die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist die führende Auskunftei in Deutschland. Sie hält viele kreditrelevante Informationen für Kreditgeber und Kreditnehmer bereit und leistet damit einen wesentlichen Beitrag für das Zustandekommen von Verträgen aller Art. Insgesamt hält die Schufa über 460 Millionen Datensätze von etwa 66 Millionen Bundesbürgern gespeichert, die sie unter Unterstützung von mehr als 7 000 Vertragspartnern gesammelt hat.
Die überwiegende Mehrheit dieser Schufa-Einträge ist positiv. Sie bezeugen, dass im Zahlungsverhalten von Kunden, beispielsweise bei Handyverträgen, Leasingverträgen oder dem Tilgen von Krediten, bislang keine Komplikationen aufgetreten sind und der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen stets fristgerecht nachgekommen ist. Ein Negativeintrag bei der Schufa bedeutet, dass es in der Vergangenheit zu Unstimmigkeiten gekommen ist und der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht wie vereinbart nachgekommen ist. Dann erfolgt jedoch nicht unmittelbar ein Negativeintrag bei der Schufa.
Vielmehr erhält der Schuldner zunächst zwei Mahnungen, zwischen der ersten Mahnung und dem Negativeintrag bei der Schufa müssen dabei mindestens vier Wochen vergangen sein. Widerspricht der Schuldner der ursprünglichen Rechnung und den Mahnungen nicht, kann es daraufhin zu einem Negativeintrag bei der Schufa kommen. Beachtenswert ist, dass die Mahnungen sehr konkret formuliert sein, eine Fristsetzung enthalten sowie auf einen drohenden Schufaeintrag hinweisen müssen.
Da aufgrund von unberechtigten Forderungen ebenfalls SCHUFA-Einträge erfolgen können, lohnt es sich unter Umständen gegen Negativeinträge gerichtlich vorzugehen. Kreditgeber wie Banken oder Versicherungen fragen SCHUFA-Einträge regelmäßig ab. Ein negativer SCHUFA-Eintrag führt dazu, dass die Bonität von Schuldnern angezweifelt wird, Banken Kreditaufnahmen verweigern, Leasinggeschäfte unter Umständen nicht zustande kommen und Privatpersonen bei der Ausgabe von EC- und Kreditkarten nicht berücksichtigt werden.
Ist die Schufa eine offizielle Einrichtung? Dürfen die das?
Entgegen der gängigen Meinung ist die Schufa KEINE behördliche Einrichtung. Die SCHUFA Holding AG ist eine privatwirtschaftlich organisierte deutsche Wirtschaftsauskunftei, die von kreditgebenden Unternehmen getragen wird. Allerdings haben Schufa-Einträge sehr hohe Akzeptanz. Ein negativer Eintrag hier hat fast so etwas wie offiziellen Charakter. Man sollte einen Schufa-Eintrag daher auf jeden Fall ernst nehmen.
Wie kann ich erfahren, ob es einen Schufa-Eintrag gibt?
Einmal pro Jahr hat jeder Bürger das Recht, eine kostenlose Schufa-Selbstauskunft anzufordern, um seine dort gespeicherten Daten auf ihr Richtigkeit zu überprüfen. Von diesen hängt schließlich ab, ob beispielsweise ein Kredit gewährt wird, ein Mobilfunkvertrag zu Stande kommt oder eine Wohnung gemietet werden kann. Daneben bietet die Schufa auch kostenpflichtige Auskunftsverfahren an, was den Betroffenen die Möglichkeit eröffnet, sich permanent eine Übersicht über ihren Schufa-Datenbestand, meist online, zu informieren.
Wer kann diese Einträge sehen?
Die Vertragspartner der SCHUFA, also die anfragenden Unternehmen. Dies sind u.a. Banken, Leasing- und Finanzdienstleistungsutnernehmen jeder Art, aber auch Telekommunikationsfirmen/Mobilfunkunternehmen. Man kann davon ausgehen, dass alle größeren Unternehmen, die für ihre Kunden im Rahmen von Dienstleistungs- oder Kaufverträgen in Vorausleistung gehen, vorab eine Schufa-Abfrage vornehmen. Nicht immer gibt es dabei eine Absage, z.B. nicht, wenn Anträge veraltet oder geringfügig sind.
Wie kommt es zu einem Schufa-Eintrag?
Zu einem negativen Schufa-Eintrag kommt es in der Regel dann, wenn Sie Ihren vertraglich festgelegten Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Allerdings darf in so einem Fall nicht sofort ein Schufa-Eintrag erfolgen. Zunächst müssen Sie z.B. zwei Mahnungen erhalten, und zwischen der ersten Mahnung und dem Schufa-Eintrag müssen mindestens vier Wochen liegen. Ansonsten darf die Eintragung eines negativen Schufa-Eintrags dann erfolgen, wenn die offene Rechnung „rechtskräftig“ festgestellt wurde. Das heißt, wenn entweder ein gerichtliches Urteil über die Forderung ausgesprochen wurde und die Rechtsmittelfrist abgelaufen ist (die Rechtsmittelfrist ist der Zeitraum, in dem gegen das Urteil ein Rechtsmittel eingelegt werden darf, also Berufung oder Revision), oder wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid und ein gerichtlicher Vollstreckungsbescheid ergingen, und weder Widerspruch noch Einspruch dagegen eingelegt wurden. Übrigens: Mit einem Schufa-Eintrag dürfen Forderungsinhaber in der Regel nicht drohen. Dazu gibt es höchstrichterliche Entscheidungen (OLG Celle, Urteil vom 19.12.2013 (Az. 13 U 64/13).
Grundsätzlich dürfen Forderungen über eine geschuldete Leistung, die trotz Fälligkeit nicht erbracht worden ist, berücksichtigt werden. Allerdings darf in so einem Fall nicht sofort ein Schufa-Eintrag erfolgen. Zunächst müssen Sie zwei Mahnungen erhalten, und zwischen der ersten Mahnung und dem Schufa-Eintrag müssen mindestens vier Wochen liegen. Ansonsten darf die Eintragung eines negativen Schufa-Eintrags z.B. nur dann erfolgen, wenn die offene Rechnung „rechtskräftig“ festgestellt wurde. Das heißt, wenn entweder ein gerichtliches Urteil über die Forderung ausgesprochen wurde und die Rechtsmittelfrist abgelaufen ist (die Rechtsmittelfrist ist der Zeitraum, in dem gegen das Urteil ein Rechtsmittel eingelegt werden darf, also Berufung oder Revision), oder wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid und ein gerichtlicher Vollstreckungsbescheid ergingen, und weder Widerspruch noch Einspruch dagegen eingelegt wurden. Übrigens: Mit einem Schufa-Eintrag dürfen Gläubiger nicht drohen. Dazu gibt es höchstrichterliche Entscheidungen. Nachfolgende Voraussetzungen gilt es durch einen Anwalt sorgfältig zu prüfen:
Grundsätzlich dürfen nur Forderungen über eine geschuldete Leistung, die trotz Fälligkeit nicht erbracht worden ist, berücksichtigt werden,
- die durch ein rechtskräftiges oder für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil festgestellt worden sind oder für die ein Schuldtitel nach § 794 der ZPO vorliegt,
- die nach § 178 der Insolvenzordnung festgestellt und nicht vom Schuldner im Prüfungstermin bestritten worden sind,
- die der Schuldner ausdrücklich anerkannt hat,
- bei denen
- der Schuldner nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden ist,
- die erste Mahnung mindestens vier Wochen zurückliegt,
- der Schuldner zuvor, jedoch frühestens bei der ersten Mahnung, über eine mögliche Berücksichtigung durch eine Auskunftei unterrichtet worden ist und
- der Schuldner die Forderung nicht bestritten hat oder
- deren zugrunde liegendes Vertragsverhältnis aufgrund von Zahlungsrückständen fristlos gekündigt werden kann und bei denen der Schuldner zuvor über eine mögliche Berücksichtigung durch eine Auskunftei unterrichtet worden ist.
Gibt es unberechtigte Schufa-Einträge?
Ja, jede Menge!
Die Erfahrung aus der Praxis lehrt, dass viele SCHUFA-Einträge unberechtigt erfolgten und dies auch oft auch ohne Wissen der Betroffenen. Vielfach haben sich Vertragspartner wie Banken oder Mobilfunkanbieter nicht korrekt verhalten, weshalb der Betroffene eine Rechnung nicht oder nicht rechtzeitig bezahlt hat. Da die Schufa die Rechtmäßigkeit der Meldung seitens des Vertragsunternehmens in der Regel nicht prüft, sind fehlerhafte Meldungen – und hieraus resultierend fehlerhafte Schufa-Einträge – sehr häufig. Wiederholt hatten wir z.B. Fälle begleitet, wo Mandanten Ihren Wohnsitz gewechselt hatten und von dem zu Grunde liegenden Sachverhalt schon keine Kenntnis hatten. So gingen Mahnungen und andere relevante Informationen den Betroffenen erst gar nicht zu, was hervorragende Chancen für eine vorzeitige Löschung des Schufa-Eintrags eröffnet.
Auch die nachfolgenden Voraussetzungen sind häufig nicht erfüllt:
Grundsätzlich dürfen nur Forderungen über eine geschuldete Leistung, die trotz Fälligkeit nicht erbracht worden ist, berücksichtigt werden,
- die durch ein rechtskräftiges oder für vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil festgestellt worden sind oder für die ein Schuldtitel nach § 794 der ZPO vorliegt,
- die nach § 178 der Insolvenzordnung festgestellt und nicht vom Schuldner im Prüfungstermin bestritten worden sind,
- die der Schuldner ausdrücklich anerkannt hat,
- bei denen
- der Schuldner nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden ist,
- die erste Mahnung mindestens vier Wochen zurückliegt,
- der Schuldner zuvor, jedoch frühestens bei der ersten Mahnung, über eine mögliche Berücksichtigung durch eine Auskunftei unterrichtet worden ist und
- der Schuldner die Forderung nicht bestritten hat oder
- deren zugrunde liegendes Vertragsverhältnis aufgrund von Zahlungsrückständen fristlos gekündigt werden kann und bei denen der Schuldner zuvor über eine mögliche Berücksichtigung durch eine Auskunftei unterrichtet worden ist.
Wie lange dauert es, einen unberechtigten Schufa-Eintrag löschen zu lassen?
In einfach gelagerten Sachverhalten vorgerichtlich erfahrungsgemäß rund 2-4 Wochen. Dies hängt auch maßgeblich damit Zusammen, ob das Vertragsunternehmer der Schufa, mit dem diese regelmäßig Rücksprache führt, nicht oder zeitnah reagiert. Sollte eine gerichtliche Interessenwahrnehmung/Klage gegen den Schufa-Eintrag erforderlich sein, ist der Zeitraum entsprechend länger.
Wenn ich meine Schulden bezahle, ist dann sofort der Eintrag verschwunden
Als Grundregel gilt auch hier: Erledigte Sachverhalte/Einträge werden noch 3 Jahre im Schufa-Datenbestand geführt. Die Zahlung einer Verbindlichkeit führt folglich nicht automatisch zu einer Löschung des Eintrages.
Taggenau drei Jahre nach Erledigung muss der Eintrag aber sodann in der Regel gelöscht werden.
Frühere Kulanzregelung glit nicht mehr: Die früher geltende Kulanzregelung der Schufa, wonach eine Löschung sofort erfolgte, soweit die Forderung unter € 2.000,00.- lag und binnen 6 Wochen nach erfolgtem Eintrag bezahlt wurde, findet leider keine Anwendung mehr.
Hinweis: Als Betroffener eines Schufa-Eintrages sollten sie überprüfen, ob die Löschung gemäß den gesetzlichen Speicherfristen seitens der Schufa auch tatsächlich erfolgt(e).
Wie lange steht so ein Eintrag? Erlischt er irgendwann automatisch?
Als Grundregel gilt auch hier: Erledigte Sachverhalte/Einträge werden noch 3 Jahre im Schufa-Datenbestand geführt. Die (Rest-)Zahlung einer Forderung führt nicht automatisch zur Löschung des Eintrags.
Taggenau drei Jahre nach Erledigung müssen diese aber sodann in der Regel gelöscht werden.
Auch die Löschung sollte man als Betroffener eines Schufa-Eintrages überprüfen.
Schadensersatz bei unberechtigtem Schufa-Eintrag?
Im Falle eines unberechtigten SCHUFA-Eintrages ist auch stets an die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund der oftmals entstandenen (meist finanziellen) Nachteile zu denken. Es gibt, namentlich im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutzgrundverordnung, klare Regeln, wann ein Eintrag im Schufa-Datenbestand erfolgen darf und wann dieser zu löschen ist. Erleiden sie als Betroffener einen finanziellen Schaden aufgrund ungerechtfertigter Schufa-Einträge, kann man die Verantwortlichen (Gläubiger und/oder die Schufa-Holding) grundsätzlich auf Schadensersatz in Anspruch nehmen. Wurde aufgrund des Schufa-Eintrages zum Beispiel ein (zinsgünstiger) Kredit verwehrt, ist die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in Betracht zu ziehen.
Brauche ich einen Anwalt, um meine Schufa-Einträge in Ordnung zu bringen?
Die Beauftragung eines Anwalts ist aufgrund der Komplexitiät und der vielschichtigen Gründe eines Eintrags unbedingt zu empfehlen.
Die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften, welche normieren, ob ein Eintrag überhaupt ergehen durfte oder zumindest einer vorzeitigen Löschung zugänglich ist, sind ohne juristischen Sachverstand nach hiesigem Dafürhalten nicht durchschaubar.
Außerdem zeigt die Erfahrung, dass die Schufa bei anwaltlicher Vertretung sorgfältiger prüft, ob der Eintrag tatsächlich zu Recht erfolgte.
Gibt es Musterbriefe für Schreiben an die Schufa?
Musterbriefe – auf Auskunftserteilung – lassen sich zum Teil im Internet finden, so z.B. auf http://druckeselbst.de/briefvorlagen/schufa-auskunft.html.
Schufa-Eintrag auch bei Kleinstforderungen?
Auch Kleinstforderungen können zu einem Schufa-Eintrag führen. Die in der Vergangenheit von der Schufa praktizierte Kulanzregelung, wonach Forderungen unter € 2.000,00.-, welche binnen 6 Wochen nach erfolgtem Eintrag bezahlt wurden, einer Löschung zugänglich sind, gilt aktuell nicht mehr.
Nach hiesigem Dafürhalten ist die Höhe der Forderung aber im Rahmen einer Güter- und Interessenabwägung, gerade auch im Rahmen von Art. 17 Abs. 1 lit f) DS-GVO, von Relevanz, wenn es um die Frage geht, ob ein Schufa-Eintrag einer vorzeitigen Löschung zugänglich ist.
Nichtabgabe der Vermögensauskunft und Kontopfändung: Relevanz für die Schufa?
Die Nichtabgabe der Vermögensauskunft wird in der Regel im Schufa-Datenbestand vermerkt. Als Schuldner werden sie nach Meldung des Vorgangs durch den Gerichtsvollzieher zunächst im Schuldnerregister der zentralen Vollstreckungsgericht der Länder eingetragen. Auf diesen Datenbestand hat die Schufa Zugriff.
Ähnlich verhält es sich bei Kontopfändungen: Erhält die Schufa Kenntnis von der Kontopfändung, stellt diese ein Negativmerkmal dar, das sich unvorteilhaft auf ihren Schufa-Score auswirkt.
Kann man berechtigte Einträge löschen lassen?
Im Rahmen einer Güter- und Interessenabwägung ist auch die vorzeitige Löschung eines an sich berechtigten Eintrags nicht ausgeschlossen. Gerade auch dann, aber nicht nur, wenn der Gläubiger einer vorzeitigen Löschung zustimmt, bestehen erhöhte Chancen, dass ein Eintrag vorzeitig gelöscht wird. Dies gilt gerade auch dann, wenn es sich um Kleinstforderungen handelte.
Art. 6 Abs. 1 lit. f) der Datenschutzgrundverordnung („Recht auf Löschung“/“Recht auf Veressenwerden“) greift den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wie folgt auf:
...die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personen bezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt…
Rechtsanwalt Dr. Heinzelmann, LL.M., Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, vertritt Ihre Interessen gegenüber der Schufa – deutschlandweit!