Die Rechtsanwaltskanzlei MPH Legal Services erbringt
juristische Dienstleistungen auf Großkanzleiniveau
Rechtsanwalt Dr. Martin P. Heinzelmann, LL.M.
Kanzleierfolg/Darlehenswiderruf: Sparda-Bank Baden-Württemberg unterliegt auch vor dem Bundesgerichtshof (BGH, Urt. v. 16.05.2017, XI ZR 586/15).
Welt am Sonntag („WAMS“) vom 22.10.2017 empfiehlt: Widerrufsjoker bei Darlehen (Baufinanzierungen u.ä.) ziehen/Umschuldung zu heutigen Top-Konditionen – dies ohne Vorfälligkeitsentschädigung!
Die Welt (online) v. 17.12.2018: „Jetzt ist der perfekte Moment für Ihren neuen Kredit„: https://www.welt.de/finanzen/immobilien/article173663626/Darlehen-Jetzt-ist-der-perfekte-Moment-fuer-Ihren-neuen-Kredit.html
Darlehenswiderruf (ING-DiBa/Frankfurter Sparkasse/Sparda-Bank/Volksbank u.a.)/Informationsveranstaltung am Montag, 16.04.2018, 09:00 Uhr in Frankfurt/Mainzer Landstraße 49 (MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann): Kostenlose Informationsveranstaltung für Darlehensnehmer zum Thema Darlehenswiderruf/“Widerrufsjoker“: Bitte bringen Sie als Interessent Ihren Darlehensvertrag in Kopie mit und melden sich kurzfristig an: mph@heinzelmann-legal.eu
Top aktuell (hier: Bankrecht): Recht zum Darlehenswiderruf läuft weiter! Hauptfehler der Banken (v.a. Sparkassen und ING-DiBa) bei Verträgen aus den Jahren 2010-2016 (u.a):
- 1. Benennung der zuständigen Aufsichtsbehörde als Pflichtangabe i.S.v. § 492 Abs. 2 BGB a.F. im Rahmen der Widerrufsbelehrung.
- 2. Keine Benennung der Gesamtdarlehenslaufzeit und sonstiger „Pflichtangaben“ im Darlehensvertrag.
Empfehlung an Darlehensnehmer: Jetzt Verträge ab 2010 widerrufen!
Jüngere Kreditverträge/Baufinanzierungsdarlehen aus dem Zeitraum Juni 2010 bis heute können mit Hinweis auf eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung mit guten Erfolgsaussichten weiter widerrufen werden. Die Chance gilt es jetzt zu nutzen. MPH Legal Service vertritt Darlehensnehmer bundesweit in Widerrufsfällen.
Ausstieg konkret u.a.: ING DiBa -/-Sparkassen deutschlandweit
Pressemitteilung/Darlehenswiderruf (06.09.2017): https://www.welt.de/finanzen/article168344900/Kunden-sollten-nicht-zoegern-ihre-Bank-zu-verklagen.html#Comments
Top aktuell (hier: Versicherungsrecht): Widerspruch bei Lebens-/Rentenversicherungen!
Empfehlung an Versicherungsnehmer: Jetzt Widerspruch bei Verträgen aus den Jahren 1994-2007 erklären. Es gibt Gründe für einen Ausstieg aus der Lebensversicherung – wir helfen gern dabei und ziehen für Sie den Widerrufsjoker! – HIER MEHR ERFAHREN
Presse: MPH Legal Services publiziert regelmäßig in den einschlägigen Fachzeitschriften: U.a. Immobilien intern/Bankrecht, Ausgabe 25/17 (S. 3 ) und Bank intern/Spezial/Bankrecht, XIX. Jahrgang, Ausgabe 43/2016.
Leistungsspektrum

Das Leistungsspektrum der MPH Legal umfasst alle zentralen Rechtsgebiete.
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Widerruf: Volksbank- und Spardabankdarlehen aus 2010-2014 im Visier
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Auszug aus dem Leistungsspektrum:
- Zivil-/Privatrecht: Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Immobilienrecht, Schadensersatzrecht, Haftungsfragen
- Wettbewerbsrecht, Abmahnungen, einstweiliger Rechtsschutz
- Bankrecht: U.a. Bankenhaftung bei Falschberatung, Anlegerschutzrecht, Kreditsicherheiten, Widerruf von Darlehensverträgen/Baufinanzierungen
- Handels- & Gesellschaftsrecht: U.a. Gesellschaftsverträge, Gesellschafterstreitigkeiten
- Ordnungswidrigkeitenrecht: U.a. Bußgeldsachen, Bußgeldbescheid, Fahrverbot
- Strafrecht: U.a. Ermittlungsverfahren, Hauptverfahren, Nebenklage, Strafanzeige, Strafbefehl
- Verkehrsrecht: Bußgeldbescheid, Fahrverbot, Führerscheinangelegenheiten, Schmerzensgeld, Unfallregulierung
- Arbeitsrecht: Gestaltung von Arbeitsverträgen, Arbeitszeugnisse, Kündigungen und Kündigungsschutzklagen
- Mietrecht: Gestaltung von Mietverträgen, Kündigung von Mietverträgen, Räumungsklagen
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