Kontoführungsgebühr bei Darlehenskonten verstößt gegen § 307 BGB (BGH, Urt. v. 07.06.2011 – XI ZR 388/10)

Vertretung geschädigter Bankkunden/Kapitalanleger
Im Bankrecht vertreten wir geschädigte Bankkunden/Kapitalanleger (u.a. bei Fonds, Immobilienanlagen, Wertpapieren, Termingeschäften, strukturierten Produkten) und Darlehensnehmer/Baufinanzierungskunden (z.B. Widerruf von (Verbraucher-) Darlehensverträgen, Rückforderung von Bearbeitungsgebühren u.ä.). Beratung zu Finanzanlagen des grauen Kapitalmarkts und Prüfung von Ansprüchen gegen Bankberater und Vermittler von Finanzanlagen/Investments.
Rechtsanwalt Dr. Martin P. Heinzelmann, LL.M.
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