Tausende Internet-Nutzer bekommen diese Wochen anwaltliche Abmahnschreiben wegen angeblich illegaler Nutzung von Streaming-Portalen zugeschickt. In der Regel handelt es sich dabei um online gestellte Filme unterschiedlichen Inhalts. Wegen im Raume stehender Urheberrechtsverletzungen werden die Adressaten zur Kostenübernahme (von ca. € 250,00 für Ermittlungs- und Anwaltskosten) und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Diesseits wird auf eine mögliche Strafbarkeit hingewiesen. Dabei ist die Rechtsgrundlage für diese Abmahn-Aktionen rechtlich höchst fraglich, zumal die Filme durch die Nutzer in aller Regel weder abgespeichert noch verbreitet werden. Auch die Ermittlung der IP-Adressen – nebst Anschrift des Nutzers/Anschlussinhabers – steht juristisch auf äußerst dünnem Eis.
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