Geschäftsführerhaftung

Geschäftsführer einer UG (Unternehmergesellschaft) haften nach den Grundsätzen des Vertreters ohne Vertretungsmacht selbst, wenn sie im Verhhältnis zu Dritten den Rechtsformzusatz GmbH verwenden (vgl. BGH, Urtl. v. 12.06.2012 – II ZR 256/11).