Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag

Es steht im freien Ermessen des Arbeitgebers, von dem Arbeitnehmer die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtlichen Dauer vom ersten Tag der Erkrankung an zu verlangen (vgl. BAG, Urt. v. 14.11.2012 – 5 AZR 886/11).
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