IVG-Fonds Euroselect 14 – Zahlungsausfall droht.

Für Anleger des im Jahre 2007 durch den Immobilienkonzern IVG aufgelegten Fonds Euroselect 14 droht hoher Abschreibungsbedarf. Der Fonds war mit ca. € 160 Mill. in der Immobilie „The Gherkin“ (London, UK) investiert. Wegen ungünstiger Mietpreisentwicklung in Zusammenhang mit einem Wertverlust des britischen Pfunds (Währung für Mieteinnahmen) ggf. dem Schweizer Franken (Darlehenswährung) ging die IVG-Gruppe 2013 insolvent. Die Immobilie steht seit April 2014 unter Zwangsverwaltung. Kredite wurden daraufhin durch die Banken fällig gestellt. Seit 08/2014 steht die Immobilie zum Verkauf.

Investierte Anleger sollten Ansprüche wegen Falschberatung gegen die Banken wegen nicht anlage-/anlegergerechter Beratung prüfen (lassen). Die Anlage wurde u.a. von der Deutschen Bank und der Dresdner Bank (heute Commerzbank) vertrieben.

Besonders aussichtsreich ist das Vorgehen gegen die Berater/Verkäufer der Fondsanteile, wenn (i) Provisionen („Kick-Backs“)/Rückvergütungen (zwischen Bank und Fonds) nicht offengelegt wurden und/oder (ii) die Fondsbeteiligung als sichere Altersvorsorge verkauft wurde und dabei auf Währungsverluste, sinkende Immobilienpreise oder Mietpreisschwankungen nicht hingewiesen wurde (sog. unternehmerisches Risiko). Gleiches gilt, wenn der Verkaufsprospekt verspätet ausgehändigt wurde. Ansprüche wegen Falschberatung/fehlender Beratung verjähren grundsätzlich drei Jahre nach Kenntnis/fahrlässiger Unkenntnis von dem Beratungsfehler. Die anwaltliche Inanspruchnahme ist wegen der Komplexität der Haftungsgrundlagen zu empfehlen.