Sparvertrag – Kündigung durch Sparkasse Ulm unzulässig!

Das Landgericht Ulm erklärt die Kündigung attraktiv verzinster Sparverträge für unzulässig (LG Ulm, Az. 4 O 273/13).
Außerdem dürfen Bankkunden Sparraten auf das versprochene Maximum erhöhen, um sich so eine optimale Verzinsung zu sichern.