Verbrauchern, die bei Abschluss einer Lebensversicherung nicht ordnungsgemäß über Ihr Recht zum Widerspruch belehrt wurden, steht auch heute noch ein Widerspruchsrecht zu. Dies gilt auch, wenn der Versicherer nicht die Versicherungsbedingungen und weiteren Verbraucherinformationen ausgehändigt hat. Die Ausübung des Widerspruchsrecht hat grundsätzlich zur Folge, dass die gezahlten Prämien von der Versicherungsgesellschaft zurückerstattet werden müssen (BGH, Urteil vom 07. Mai 2014 (Az.: IV ZR 76/11)) .
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