Darlehenswiderruf: Sparkasse Pforzheim unterliegt in Karlsruhe (Az. 2 O 108/16, Urt. v. 15.07.2016)

 

Widerrufsbelehrung fehlerhaft. Sparkasse Pforzheim chancenlos: In einem von MPH Legal Services initiierten Rechtsstreit gegen die Sparkasse Pforzheim wird der Klage durch die 2. Kammer des LG Karlsruhe vollumfänglich statt gegeben (Urteil noch nicht rechtskräftig). Die Sparkasse muss die Darlehensnehmer unter Verzicht auf rund € 14.000,00.- Vorfälligkeitsentschädigung und unter Zahlung von rund € 20.000,00.- Nutzungsentschädigung auf bezahlte Zinsen aus dem Darlehensvertrag entlassen. Die Kammer folgt in Ihrem Urteil vom 15.07.2016 damit konsequent i.E. u.a. dem BGH-Urteil vom 13.07.2016.