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Bausparkasse – Kündigung Bausparvertrag – OLG Stuttgart 9 U 151/11

Aufgrund derzeit niedriger Zinsen versuchen Bausparkassen derzeit, für die Bausparkunden attraktiv verzinste Bausparverträge zu kündigen. Dies geht nicht, wenn die Bausparsumme noch nicht erreicht wurde (OLG Stuttgart 9 U 151/11). Eine Kündigung soll nur möglich sein, wenn die Bausparsumme angespart ist und der Bausparkunde das Darlehen dennoch nicht abruft, m.a.W. die Bausparsumme als attraktive Festgeldanlage […]

Kreditgebühren waren unzulässig!

Der BGH hat entschieden: Darlehenskunden, die innerhalb der letzten 10 Jahre (d.h. seit 2004) Bearbeitungsgebühren für Verbraucherdarlehensverträge entrichten mussten, können diese zurück verlangen (BGH Az. XI ZR 348/13 und 17/14).