Darlehensnehmer der ING-DiBa können Darlehen (ab 10.06.2010-2015) häufig mit guten Erfolgsaussichten auch heute noch widerrufbar!
Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M. (Rechtsanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht) von der Kanzlei MPH Legal Services mit Standorten in Stuttgart und Frankfurt hierzu: „Vertragsausgestaltungen der ING-DiBa aus den Jahren 2011-2015 bieten häufig hohes Widerrufspotential! Da die Ausübung des Darlehenswiderrufs (sog. „Widerrufsjoker“) bei Vertragsabschlüssen aus den Jahren von 2010-2015 mit guten Erfolgaussichten auch heute noch möglich […]