Darlehensnehmer der ING-DiBa können Darlehen (aus 2011-2015) weiterhin aussichtsreich widerrufen!
Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M. (Rechtsanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht) von der Kanzlei MPH Legal Services mit Standorten in Stuttgart und Frankfurt hierzu: „Widerrufsbelehrungen der ING-DiBa aus den Jahren 2011-2015 sind häufig rechtswidrig! Da die Ausübung des Darlehenswiderrufs (sog. „Widerrufsjoker“) bei Vertragsabschlüssen aus den Jahren von 2010-2015 auch heute noch möglich ist, sollten Darlehensnehmer jetzt […]
